Seit dem 04. März gilt in Gastronomie und Unterkünften wieder die 3G-Regel, was bedeutet, dass nicht nur Geimpfte und Genesene, sondern auch negativ Getestete Zutritt zu den Einrichtungen haben.
Darüber hinaus wurden Diskotheken und Nachtclubs wiedereröffnet. Gefeiert werden darf, wer unter die 2G+-Regel fällt (Geimpft oder genesen mit zusätzlichem Test oder Auffrischungsimpfung).